BÜRGSCHAFT DIREKT
BÜRGSCHAFT direkt
Ziel der Bürgschaft direkt ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt tätig sind, den Zugang zu Krediten Ihrer Hausbank durch die Übernahme einer einfachen und unbürokratischen Ausfallbürgschaft zu erleichtern und damit eine schnelle Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherberungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind.
- Mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.
- Bauträger oder sonstige Bauherren bzw. Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.
Was wird verbürgt?
Die Bürgschaftsbank übernimmt gegenübera) den Hausbanken Ausfallbürgschaften für Kredite, die diese den Antragsberechtigten zur
Finanzierung von Beteiligungen an Unternehmen oder zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einräumen. Hierunter fallen Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite.
b) den Leasinggesellschaften Ausfallbürgschaften für Leasingverträge.
Die nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite ist ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaften decken 60% eines Ausfalls an Kapital, Zinsen bis zur Dauer von längstens 18 Monaten nach Kündigung des verbürgten Kredites und Kosten der Rechtsverfolgung bzw. 60% des Barwertes der Leasingforderungen.Die Bürgschaftshöhe ist auf maximal EUR 100.000,00 je Vorhaben begrenzt. Das Fremdfinanzierungsvolumen darf einen Betrag von maximal EUR 166.666,00 je Vorhaben nicht überschreiten.
Maximales Obligo je Antragsteller in Höhe von EUR 200.000,00 im Verfahren Bürgschaft direkt.
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Kreditfinanzierung baulicher Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.
Konditionen:
Bei Antragstellung berechnen wir ein einmaliges Entgelt von z. Z. 1,0% des beantragten Bürgschaftsbetrages, mind. 125,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.Nach Übernahme der Bürgschaft berechnen wir eine jährliche Bürgschaftsprovision von
z. Z. 1,5% p. a. des Bürgschaftsbetrages zum Jahresanfang zzgl. Mehrwertsteuer.
Sicherheiten:
Persönliche Haftung des Unternehmers/Gesellschafters mit wesentlichem Einfluss. Sicherungsübereignung des finanzierten Anlagegutes bzw. (nachrangige) Grundschuld im Falle von Immobilienfinanzierungen.Alle Sicherheiten haften grundsätzlich anteilig und gleichrangig für den verbürgten und nichtverbürgten Anteil.
Antragsvoraussetzungen:
- Positives Jahresergebnis
- Positives Eigenkapital bei bilanzierenden Bürgschaftsnehmern, keine private Überschuldung
- Positives Eigenkapital bei §4(3)-Rechnern lt. Selbstauskunft
- Kapitaldienstfähigkeit ist unter Berücksichtigung der Belastungen aus der geplanten Neuinvestition aus IST-Basis gegeben (Berechnung durch die Hausbank)
- Vorlage der letzten beiden Jahresabschlüsse (letzter Jahresabschluss nicht älter als 18 Monate)
- Vorlage einer aktuellen BWA (nicht älter als 3 Monate)
- Vorlage einer aktuellen Selbstauskunft
- Zusicherung der Hausbank, dass keine Negativmerkmale vorliegen:
- Keine Leistungsstörungen
- Keine Pfändungen
- Keine ungeregelten Überziehungen
- Keine Umschuldungen
- Keine Negativmerkmale Schufa
- Kein Verbindlichkeitenüberhang lt. Selbstauskunft
Antragsverfahren:
Die Hausbank / Leasinggesellschaft beantragt die Bürgschaft für das Unternehmen. Sie hat den Kreditwunsch geprüft und befürwortet.