Bürgschaften
Ausfallbürgschaften
Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt eine Ausfallbürgschaft, wenn das zu fördernde Unternehmen folgende Anforderungen erfüllt:- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
- Es handelt sich um die Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren betrieblichen Vorhabens.
- Das Unternehmen kann ausreichende Erträge erwirtschaften.
- Das Unternehmen wird kaufmännisch und fachlich qualifiziert geführt.
Antragsteller
Wer kann eine Bürgschaft beantragen?- Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Handwerks, des Gast- und Beherbergungsbetriebes und des Dienstleistungssektors.
- Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland.
- Personen, die sich mit Hilfe eines Kredites als tätige Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen.
- Mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels und des andere Zusammenschlüsse in Form juristischer Personen im Saarland, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.
- Bauträger oder sonstige Bauherren bzw. Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.
Antragsverfahren
Die Hausbank / Leasinggesellschaft beantragt die Bürgschaft für das Unternehmen. Sie hat den Kreditwunsch vorgeprüft und grundsätzlich befürwortet. Sie benötigt aber zusätzliche Sicherheiten.Existenzgründer können ihren Antrag im Rahmen unseres Angebotes Bürgschaft ohne Bank (BOB) direkt bei uns stellen.
Kosten
Bei Antragstellung berechnen wir einmaliges Entgelt von z. Z. 1,0 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, mind. 125,00 EUR bei Antragstellung über die Hausbank / Leasinggesellschaft, mind. 200,00 EUR bei Antragstellung als Bürgschaft ohne Bank. Bei Zurücknahme oder Ablehnung eines Antrages wird die Hälfte der Bearbeitungsgebühr erstattet. Die Mindestgebühr von 125,00 EUR bzw. 200,00 EUR wird in jedem Fall einbehalten.Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen zu bestehenden Bürgschaften wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,25 % der jeweiligen Bürgschaftsvaluta des Gesamtengagements, mind. jedoch 100,00 EUR, in Rechnung gestellt.
Nach Übernahme der Bürgschaft berechnen wir eine jährliche Bürgschaftsprovision von z. Z. 1,5 % p.a. des Bürgschaftsbetrages.
Die Erhebung sämtlicher Kosten erfolgt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.