Bürgschaften
Ausfallbürgschaften
Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt eine Ausfallbürgschaft, wenn das zu fördernde Unternehmen folgende Anforderungen erfüllt:- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
- Es handelt sich um die Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren betrieblichen Vorhabens.
- Das Unternehmen kann ausreichende Erträge erwirtschaften.
- Das Unternehmen wird kaufmännisch und fachlich qualifiziert geführt.
Wen fördern wir?
- Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Handwerks, des Gast- und Beherbergungsbetriebes und des Dienstleistungssektors.
- Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland.
- Personen, die sich mit Hilfe eines Kredites als tätige Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen.
- Mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels und des andere Zusammenschlüsse in Form juristischer Personen im Saarland, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.
- Bauträger oder sonstige Bauherren bzw. Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.
Wie fördern wir?
Die BBS übernimmt für Vorhaben im Saarland gegenüber- den Hausbanken Ausfallbürgschaften für Kredite, die diese den Antragsberechtigten zur Finanzierung von Betriebsgründungen, von Beteiligungen an Unternehmen oder zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einräumen. Hierunter fallen Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite
- den Leasinggesellschaften Ausfallbürgschaften für Leasingverträge
In welchem Umfang fördern wir?
- Förderumfang: bis zu 80% des Kreditbetrags
- Förderhöhe maximal EUR 1.250.000,--
Die Bürgschaften decken max. 80% eines Ausfalls an Kapital, Zinsen bis zur Dauer von längstens 18 Monaten nach Kündigung des verbürgten Kredits und Kosten der Rechtsverfolgung bzw. max. 80% des Barwertes der Leasingforderungen.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Kreditfinanzierung baulicher Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.Wie sind die Konditionen?
- Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1% des beantragten Bürgschaftsbetrages, mind. EUR 125,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig bei Antragstellung
- Laufende Provision: 1,5% p. a. des Bürgschaftsbetrages zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig ab Aushändigung der Bürgschaftsurkunde für das laufende Jahr sowie für die Folgejahre am 01.01. eines jeden Jahres jeweils für ein Jahr im Voraus, errechnet nach dem Stand der Bürgschaft am 31.12. des Vorjahres.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Alle Kredite bzw. Leasingforderungen, die verbürgt werden sollen, sind im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern. Alle Sicherheiten haften grundsätzlich anteilig und gleichrangig für den verbürgten und nichtverbürgten Anteil.Wie sind die Voraussetzungen?
- Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt eine Bürgschaft nur, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen
- Der Antragsteller / die Antragstellerin muss persönlich kreditwürdig sein.
- Das Vorhaben muss förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar sein.
- Der zu verbürgende Kredit darf nicht zu der Sanierung eines Unternehmens verwendet werden
- Die nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite ist ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Der Bürgschaftsantrag ist auf dem Vordruck der BBS vor Beginn des Vorhabens zusammen mit den banküblichen Unterlagen (vgl. Checkliste der einzureichenden Unterlagen) bei der Hausbank / Leasinggesellschaft einzureichen, die den Antrag zusammen mit einer eigenen Stellungnahme an die BBS weiterleitet.
Das Antragsformular kann über den nachfolgenden Link einfach und schnell erstellt werden:
www.sikb.de/fomular/antragsformular
und vorab auf sicherem Wege elektronisch an uns übermittelt werden.
- Die Bürgschaftsbank prüft den Antrag.
- Der Bewilligungsausschuss entscheidet den Antrag.
- Übernahme der Ausfallbürgschaft und Zustellung der Bürgschaftserklärung an die Hausbank.
- Abschluss des Darlehensvertrages bei der Hausbank und Ausreichung des Kredits.